Psychotherapie ohne Krankenversicherung
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherungen teil.
Obwohl die Psychotherapie eine Kassenleistung ist und deshalb kostenfrei, entscheidet sich ein Teil der Klienten dafür, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Ein großer Vorteil ist, dass Sie als Selbstzahler innerhalb kurzer Zeit einen Termin bekommen, schnelle Hilfe in Anspruch nehmen können und eine gesetzliche Schweigepflicht besteht u.a. gegenüber Dritten (Bspw. Krankenkassen, Arbeitgeber).
Abrechnung
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens Ihrer Krankenkasse. Über Ausnahmen, z.B. durch den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
Für Privatversicherte mit Voll- und Zusatzversicherung sind die Leistungen für Heilpraktiker erstattungsfähig, wenn diese Versicherungsleistung vertraglich vereinbart wurde. Je nach Vertragsgestaltung werden Leistungen in voller Höhe, anteilig oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erstattet.
Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie hierzu bei Ihrer Privaten Krankenkasse. Die Erstattungen sind in der Regel von Ihrem Tarif abhängig und auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und den vertraglich vereinbarten Heilpraktiker Psych. Honorar sind von Ihnen zu tragen.
Zahlung
Ihre Zahlung erfolgt bar nach der Sitzung. Sie erhalten von mir einen Quittungsbeleg.
Termine und Ausfallhonorar
Vertrauen und Verbindlichkeit sind für mich selbstverständlich. Da ich jeden Termin exklusiv vergebe und abgesagte Termine kurzfristig nicht mehr anderweitig vergeben kann, bitte ich Sie um eine rechtzeitige Information bis 24 Stunden im Voraus.
Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen stelle ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der Gesamtgebühr je vereinbarte Behandlungsstunde in Rechnung. Der Ausfallbetrag ist sofort zahlbar. Bei außerordentlichen Gründen kann ich nach gemeinsamer Rücksprache davon absehen.
Wie sieht die Beziehung zwischen Therapeutin und Patient/In (Klient/In) aus?
Die therapeutische Beziehung verstehe ich als gemeinschaftliches Arbeitsbündnis, welches durch Respekt, Offenheit und Gleichwertigkeit gekennzeichnet ist. Durch meine bedingungslose Wertschätzung allen Menschen gegenüber, genießen insbesondere meine Patienten/-Innen eine Atmosphäre, in der sie sich öffnen und angenommen fühlen können.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich an die Schweigepflicht gebunden, was eine wesentliche Voraussetzung für eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung ist.
Wie lange dauert die Beratung? In welchem Abstand finden die Sitzungen statt?
Die Dauer einer Beratung ist sehr individuell und hängt von ihren persönlichen Anliegen, ihrer Ausgangssituation und Ihren Zielvorstellungen ab. Manchmal reicht in akuten Krisensituationen auch schon ein einzelnes Gespräch, um mit Ihnen eine Perspektive für die nächsten Schritte zu entwickeln. Grundlegende Veränderungen können manchmal einen längeren Zeitraum benötigen. Das ist je nach Situation eines jeden Menschen unterschiedlich.
Weitere Hinweise
Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei (Stammblatt) erhoben und sicher gespeichert.
Die Patientin/der Patient wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzen kann. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird der Therapeut dies der Patientin/dem Patienten unverzüglich mitteilen. Bei Beschwerden ist der Patient aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.